Zum Einreiseverbot der HateAid-Geschäftsführerinnen in die USA
Die von den USA verhängten Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid sind alles andere als eine diplomatische Fußnote. Sie markieren einen Punkt, an dem eine abstrakte Debatte plötzlich sehr konkret wird – persönlich, politisch und machtvoll. Wer diesen Vorgang als Randnotiz abtut, verkennt seine Tragweite: Hier wird nicht nur eine zivilgesellschaftliche Organisation attackiert, sondern das europäische Verständnis davon, wie digitale Räume reguliert und geschützt werden sollen.
Dass ausgerechnet Akteurinnen ins Visier geraten, die sich auf Grundlage europäischen Rechts gegen digitale Gewalt und Hassrede engagieren, ist kein Zufall. Der Fall macht sichtbar, was längst Realität ist: Digitale Souveränität ist kein technisches Detail und kein Zukunftsthema – sie ist eine gegenwärtige Machtfrage. Und sie ist nicht verhandelbar!
Die deutlichen Reaktionen aus Berlin und Brüssel sind deshalb folgerichtig. Wenn europäische Digitalgesetze als »ungerechtfertigte Maßnahmen« diffamiert werden, geht es im Kern um etwas Grundsätzlicheres: Wer setzt die Regeln in digitalen Öffentlichkeiten – und wer ist bereit, sie auch durchzusetzen? Europa hat diese Frage mit dem Digital Services Act klar beantwortet. Der DSA ist kein politisches Signal, sondern geltendes Recht. Er formuliert den Anspruch, dass demokratische Werte auch im Digitalen gelten müssen: Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Schutz vor Gewalt und die Verantwortung von Plattformen für die Räume, die sie organisieren.
Genau hier liegt der neuralgische Punkt. Digitale Souveränität bedeutet Selbstbestimmung – das Recht demokratischer Gesellschaften, ihre normativen Grundlagen nicht an Plattforminteressen oder geopolitische Machtspiele auszulagern. Dass diese Regulierung vor allem große, überwiegend US-amerikanische Tech-Konzerne betrifft, ist kein Ausdruck von Protektionismus, sondern die logische Konsequenz realer Machtverhältnisse. Wer digitale Öffentlichkeit strukturiert, trägt Verantwortung. Punkt.
Die Einreiseverbote gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen verschieben diesen Konflikt nun auf eine neue Ebene. Zivilgesellschaftliches Engagement, das sich auf europäisches Recht stützt, wird personalisiert sanktioniert. Damit wird aus einer sachlichen Auseinandersetzung über Regeln ein machtpolitisches Signal: Wer europäische Digitalstandards verteidigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist nicht nur problematisch für die unmittelbar Betroffenen – es ist ein Angriff auf die Idee eines regelbasierten digitalen Raums insgesamt.
Gerade deshalb ist dieser Fall so relevant. Er zeigt, dass digitale Souveränität nicht abstrakt ist, sondern konkrete Menschen betrifft. Wer sich gegen Hass im Netz, Desinformation und digitale Gewalt stellt, verteidigt nicht nur Einzelne, sondern die Voraussetzungen demokratischer Öffentlichkeit. Wenn solche Akteure unter Druck geraten, wird deutlich, wie ernst es Europa mit der eigenen Resilienz im Digitalen wirklich meint.
Für Medien und Öffentlichkeit bedeutet das: Dieser Konflikt darf nicht als bloßes transatlantisches Kräftemessen erzählt werden. Er ist ein Streit um Kontrolle, Sichtbarkeit, Macht und Verantwortung in digitalen Räumen. In Zeiten KI-generierter Inhalte und algorithmisch gesteuerter Öffentlichkeiten braucht es genau diese Einordnung – und eine klare Haltung.
Der Fall HateAid ist daher ein Weckruf. Digitale Souveränität ist keine verhandelbare Größe und keine technokratische Fußnote. Sie ist eine demokratische Notwendigkeit. Europa hat mit dem DSA den Rahmen gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, ihn nicht nur zu verteidigen, sondern ihn auch konsequent in der Praxis umzusetzen und zu leben – selbst dann, wenn der politische und diplomatische Preis steigt.
Diese Entscheidung ist keine abstrakte. Sie betrifft Politik, Institutionen – und uns alle. Als Wahlbürgerinnen und Wahlbürger. Und durch unsere täglichen Entscheidungen darüber, welche Plattformen wir nutzen, wofür wir sie nutzen und welche Regeln wir dort akzeptieren. Digitale Souveränität beginnt nicht irgendwann. Sie wird jetzt verteidigt – oder sie wird preisgegeben.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 2 | 26.
